Versicherungsbüro Mayer & Co. GmbH  - Ihr Versicherungsmakler in Gundremmingen
Gesellschafter-Geschäftsführer

Konzeptlösungen für Gesellschafter-Geschäftsführer

Bei fast allen Dienstverträgen von GmbH´s ist geregelt, dass der GGF eine arbeitsrechtliche Lohnfortzahlung von 6 Wochen erhält. Für die Zeit nach der Lohnfortzahlung ist der GGF darauf angewiesen sein Krankentagegeld privat abzusichern. Die steuerliche Gesetzgebung erlaubt aber die Lohnfortzahlung eines GGF´s durch die GmbH auf 6 Monate auszudehnen. Das hat zur Folge, dass Ihre privaten Ausgaben als GGF für Ihre Krankentagegeldabsicherung enorm sinken. Zusätzlich kann die GmbH die Beiträge zur Absicherung des Krankentagegelds bis zu 6 Monate als Betriebsausgaben geltend machen! Es liegt dabei keine verdeckte Gewinnausschüttung vor!


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Aus diesen Gründen ist eine Abstimmung zwischen dem Lohnfortzahlungspassus aus dem GmbH Dienstvertrag mit der Kranken­ver­si­che­rung enorm wichtig! Steht im Dienstvertrag eine zugesicherte Lohnfortzahlung von 6 Monaten, aber die Kranken­ver­si­che­rung hat z. B. einen Leistungsbeginn ab der 6ten Woche gibt es massive Probleme. Die Kranken­ver­si­che­rung, egal ob gesetzlich oder privat, bezieht sich dann auf Ihren Dienstvertrag und leistet ab dem 6 Monat! Für solche Beratungsfehler steht Ihr behilflicher Steuerberater bzw. Rechtsanwalt genauso in der Verpflichtung wie Ihr zuständiger Versicherungsvermittler. Zusätzlich sollten Sie als GGF darauf achten, dass in Ihrer Berufs­unfähig­keitsversicherung eine Karenzzeit von 6 Monaten eingebaut ist. Warum? Eine Lohnfortzahlung für 6 Monate ist durch die GmbH abgesichert, Sie als GGF erhalten aber weiterhin Ihr volles Gehalt. Durch die Karenzzeit können Sie private Beiträge sparen!

Auf diese oftmals unterschätzten Probleme haben wir uns spezialisiert. Mit unserer Kompetenz stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.

 

 


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